Windparkprojekt Uplengen: OVG Lüneburg sieht weiteren Klärungsbedarf
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 12.12.2025 den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG) für den Windpark Uplengen abgelehnt. ENOVA wird die in der Entscheidung genannten zusätzlichen Anforderungen zügig umsetzen, um eine Fortsetzung des Projekts im Jahr 2026 zu ermöglichen.
Die am 12. Dezember gefällte Entscheidung des OVG Lüneburg fußt auf weiterem Klärungsbedarf hinsichtlich zweier neu identifizierter Mängel: Zum einen besteht dem Beschluss nach die Notwendigkeit, die Rückbausicherheit um den vollständigen Rückbau der Pfahlgründung zu ergänzen. Anders als bisher gängig soll außerdem der Prüfbericht zur Statik zum Bestandteil der Genehmigung gemacht werden.
ENOVA stuft die neuen Anforderungen des Gerichts grundsätzlich als unkritisch ein und wird diese schnellstmöglich sorgfältig und rechtssicher bearbeiten. Die Errichtung der drei Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Gamesa wird sich dadurch jedoch weiter verzögern.
Hintergründe des Verfahrens
Das OVG Lüneburg hatte im August 2024 im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Landkreis Leer mehrere Mängel in der vom Landkreis ausgestellten BImSchG-Genehmigung festgestellt und daraufhin einen Baustopp für das Windparkprojekt verhängt. Mit der Behebung dieser Mängel und der im Zuge dessen vom Landkreis Leer ausgestellten konsolidierten Änderungsgenehmigung, hatte die ENOVA Power GmbH als Beigeladene im Verfahren im Juli 2025 den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung der BImSchG-Genehmigung beim OVG Lüneburg eingereicht.
