Bauarbeiten am Umspannwerk gehen weiter

Im Konflikt zwischen NABU und Landkreis Leer um den Bau des Windparks Uplengen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 13. August 2024 vorerst gegen den Landkreis entschieden. Dies bedeutet: Das Umspannwerk in Wiesmoor darf weitergebaut werden, die geplanten Fundament-Arbeiten für die Errichtung der drei Windenergieanlagen in Uplengen müssen jedoch seitens ENOVA bis zur Klärung geschoben werden.

Ursprünglich war vorgesehen, die Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Gamesa vom Typ SG 6.6-155 im ersten Quartal 2025 zu errichten. Nachdem das Gericht sechs Mängel in der Genehmigung des Landkreises nach dem Bundesimmissionsgesetz anerkannt hat, führt die „Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs“ zu einer notwendigen Nachbesserung im Genehmigungsprozess. ENOVA wird diese binnen kurzer Zeit vornehmen. Die neue Projektplanung und behördliche Überprüfungen führen zu mehrmonatigen Verzögerungen.

Im Detail geht es beispielsweise um eine Rückbausicherheit und um Bestandteile des Bekanntmachungsverfahrens. Weiterhin sollen der Schallschutz (erwartet wird eine zusätzliche unabhängige Überprüfung der Siemens-Herstellerdaten) und die Einstellungen der Fledermausabschaltung nachjustiert werden.

„Wir bedauern den von NABU angestrengten Rechtsstreit, der zu einer Verzögerung in der Umsetzung eines so bedeutsamen Windenergieprojekts führt. Alle bemängelten Punkte sind problemlos abzustellen, wenngleich die Überprüfungen und Genehmigungen wieder Zeit in Anspruch nehmen werden. Für Uplengen bedeutet das, dass sich das Projekt um wenige Monate verzögert und klimafreundlicher Strom erst verspätet zur Verfügung gestellt werden kann“, erklärt ENOVA-Pressesprecherin Louisa Uhl.